
Karin Eiselstein
Karin Eiselstein
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Sitzungen und Kostenregelung für Psychotherapie
Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren, welches von den gesetzlichen Versicherungsträgern, den Beihilfestellen und den Privatkassen als Richtlinienverfahren anerkannt wird. Die Kosten für die Behandlungen werden deshalb nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von Beihilfestellen anteilig und von Privatkassen entsprechend der Vertragsbedingungen.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer Psychotherapie nach Richtlinienverfahren werden vollständig und von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die ersten fünf Termine (Probatorischen Sitzungen) werden grundsätzlich bewilligt. Danach entscheidet die Krankenkasse nach der Antragstellung, ob sie die Behandlungskosten (bei begründeter Diagnose und Indikation) für weitere Behandlungsstunden übernimmt. Dazu wird lediglich einmal im Quartal die Krankenversichertenkarte benötigt.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
In der Regel erstatten die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Beachten Sie jedoch, dass sich die Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif richtet (dies betrifft sowohl die Höhe der Erstattung, als auch die Anzahl der Therapiestunden). Desweiteren haben einige Versicherungen ein spezielles Antragsverfahren. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung. Dort werden Sie auch die nötigen Formulare erhalten.
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskatalogs der Beihilfe und wird somit von der zuständigen Beihilfestelle teilweise erstattet. Einzelheiten werden in den gültigen Beihilfevorschriften geregelt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Wenn Sie es wünschen, können Sie die Behandlungskosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Hierzu ist kein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Wenn Sie sich entschließen, die Psychotherapie für ihr Kind selbst zahlen zu wollen, stelle ich Ihnen meine erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung (Einzelsitzung mit 50-minütiger Dauer betragen 100,55 EUR).
Ablauf:
Nach einem telefonischen Gespräch vereinbaren wir ein Erstgespräch. Hierbei erfolgt eine Klärung des Therapieanliegens und eine erste Einordnung und Aufklärung über Art und Dauer der Therapie. Das Erstgespräch dient aber auch dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Einschätzung, ob wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Zu diesem Termin solltest Du / sollten Sie die Krankenversicherungskarte, falls vorhanden auch ärztliche/psychologische Befunde oder Berichte oder andere wichtige Dokumente (Zeugnisse etc.) mitbringen.
In den darauffolgenden vier Terminen erfolgt eine diagnostische Einordnung durch Gespräche und diagnostische Testverfahren. Am Ende wird eine Diagnose, eine Behandlungsindikation und ein Behandlungsplan erstellt. Zudem ist für die Durchführung der Behandlung die Motivation und die Bereitschaft, in der Therapie mitzuarbeiten wesentlich. Stimmen alle Beteiligten einer psychotherapeutischen Behandlung zu, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Die Kosten für diese ersten fünf Terminen (den sog. Probatorischen Sitzungen) werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen.
Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse findet die Behandlung entweder als Kurzzeittherapie (25 Therapiestunden + evtl. 6 Stunden für Bezugspersonen) oder als Langzeittherapie (45 Therapiestunden + evtl. 11 Stunden für Bezugspersonen) statt.
Therapeutische Termine finden (zumindest anfangs) regelmäßig wöchentlich, später evtl. auch 14-tägig statt.
Eine Einzelsitzung dauert normalerweise 50 Min., kann jedoch aber auch nach Absprache bei besonderen Anlässen länger dauern.
Verbindlichkeit
Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Psychotherapie ist Verbindlichkeit. Das bedeutet sowohl für Sie, wie auch für mich, dass wir die vereinbarten Termine einhalten. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitte ich um möglichst frühzeitige Absage, spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail. Näheres dazu wird auch im Behandlungsvertrag geregelt.